Szymanski und Kollegen Rechtsanwälte

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Gebäudeversicherung: voller Schadensersatz oder Kürzung wegen Unterversicherung oder Fahrlässigkeit?


Willkommen bei der Rubrik Versicherungsrecht - Gebäudeversicherung - unserer Rechtsanwaltskanzlei. 

In diesem Beitrag informieren wir Sie umfassend über das Thema Gebäudeversicherung und geben Ihnen Tipps, wie Sie sich verhalten sollten, sofern die eigene Versicherung im Schadensfall nicht oder nicht komplett zahlt. Dabei gehen wir insbesondere auf die Wohngebäudeversicherung sowie auf Aspekte wie Schaden am Haus, Kürzung wegen Fahrlässigkeit und Kürzung wegen Unterversicherung ein.

Was ist eine Gebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Eigenheim vor Schäden, die durch unvorhersehbare Ereignisse entstehen. Dazu gehören unter anderem Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Die Wohngebäudeversicherung ist eine spezielle Form der Gebäudeversicherung, die eigens für private Wohnhäuser entwickelt wurde. 

Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung deckt die wichtigsten Risiken ab, die Ihr Zuhause betreffen können. Sie umfasst in der Regel folgende Leistungen:

  • Feuerschäden - Schutz vor Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion.
  • Leitungswasserschäden - Absicherung gegen Schäden durch geplatzte Rohre und auslaufendes Wasser.
  • Sturm- und Hagelschäden - Versicherungsschutz bei Schäden durch extreme Wetterbedingungen.
  • Elementarversicherung - Die Elementarversicherung ist eine zusätzliche Absicherung, die speziell für Schäden durch Naturgewalten wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Erdrutsche konzipiert ist. Diese Versicherung ergänzt die Wohngebäudeversicherung und bietet umfassenden Schutz vor den Launen der Natur.

Typische Schäden am Haus und ihre Absicherung
Ein Schaden am Haus kann viele Ursachen haben und erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen. Hier einige Beispiele und wie eine Gebäudeversicherung helfen kann:

  1. Feuerschaden: Ein Kurzschluss verursacht einen Brand, der große Teile des Hauses zerstört. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten für den Wiederaufbau.
  2. Wasserschaden: Eine defekte Wasserleitung führt zu einem Wasserschaden im Keller. Auch hier greift die Wohngebäudeversicherung und übernimmt die Trocknung und Sanierung.
  3. Sturmschaden: Ein Sturm deckt das Dach ab und beschädigt die Fassade. Die Versicherung sorgt für die notwendige Reparatur.

Kürzung wegen Fahrlässigkeit und Unterversicherung
In einigen Fällen kann es zu einer Kürzung wegen Fahrlässigkeit kommen. Das bedeutet, dass die Versicherung die Leistung mindert, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat. Ein Beispiel wäre die Fenstern bei einer Sturmwarnung offen zu lassen. 

Ein weiteres Risiko ist die Kürzung wegen Unterversicherung. Dies tritt ein, wenn der Versicherungswert des Hauses nicht korrekt angegeben wurde und die Versicherungssumme zu niedrig ist. Bei einem Schadenfall erhält der Versicherungsnehmer dann nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten erstattet.

Vertretung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht
Leider kommt es immer wieder vor, dass Versicherungen den Versicherungsschutz komplett versagen. Gründe dafür können nicht gezahlte Erstprämien oder der Verdacht auf Versicherungsbetrug sein. Auch die Kürzung der Schadenshöhe wegen angeblicher Fahrlässigkeit oder Unterversicherung kann zum Streitfall werden. In solchen Fällen ist es ratsam, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu Rate zu ziehen.

Unterstützung bei Versagung des Versicherungsschutzes
Wenn die Versicherung den Versicherungsschutz versagt, beispielsweise wegen nicht gezahlter Erstprämie oder Verdacht auf Versicherungsbetrug, kann ein Fachanwalt Ihre Interessen vertreten. Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und notwendige rechtliche Schritte einzuleiten.

Vertretung bei Kürzung der Schadenshöhe
Auch bei Kürzungen der Schadenshöhe wegen Fahrlässigkeit oder Unterversicherung stehen wir Ihnen zur Seite. Unsere erfahrenen Anwälte und unser Fachanwalt für Versicherungsrecht prüfen die Rechtmäßigkeit der Kürzung und setzen sich dafür ein, dass Sie die Ihnen zustehende Versicherungsleistung erhalten.

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung. Mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass Ihre Interessen optimal vertreten werden.